Bernhard Grunwald
Verantwortet die Immissionsprognosen aus jahrelanger Praxis und begleitet schalltechnische Gutachten und Messberichte.
Wir begleiten Sie professionell und schnell an Ihr Ziel – mit Messungen und Immissionsprognosen nach den geltenden Normen und Ihren individuellen Anforderungen.
Unsere Mitarbeiter sind fachlich vernetzt – u. a. in der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) und ihrem Arbeitsring Lärm (ALD). Mika Wihanto ist zudem Junior-Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Darüber hinaus hat das Fachzentrum im DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) mitgewirkt.
Wir erstellen schalltechnische Untersuchungen, Messungen und Immissionsprognosen – von der einzelnen Geräuschquelle bis zur komplexen Anlage. Grundlage sind die geltenden Normen und der aktuelle Stand der Technik.
Jedes Gutachten richten wir an der konkreten Situation vor Ort aus: Wir ermitteln die maßgeblichen Schallkenngrößen, beurteilen sie nach den einschlägigen Richtwerten und liefern Ihnen ein belastbares Ergebnis als Grundlage Ihrer nächsten Schritte. Messung, Auswertung und Beurteilung führen wir selbst durch – so bleiben die Ergebnisse durchgängig nachvollziehbar. Individuelle Anfertigung und ein faires, transparentes Preismodell gehören für uns zusammen.
Selbstverständlich messen wir klassisch vor Ort. Für Messungen in vielen Fällen reichen aber bereits unsere selbst entwickelten Leihgeräte: Wir schicken sie Ihnen zu und führen die Messung per Fernzugriff durch. Das spart Anfahrt und Aufwand – die abschließende normkonforme Beurteilung erfolgt mit Klasse-1-Messtechnik.
Mess- und Auswertesysteme werden systematisch gegen Klasse-1-Referenztechnik charakterisiert; die zugehörige Methodendokumentation ist auf Anfrage verfügbar.
Unser Team verbindet Ingenieur-, Mess- und Auswertungskompetenz mit langjähriger Gutachtenpraxis – jede Begutachtung bilden wir aus einer Hand ab.
Verantwortet die Immissionsprognosen aus jahrelanger Praxis und begleitet schalltechnische Gutachten und Messberichte.
Betrachtet die physikalische Seite der Akustik – Instrumental- und Raumakustik sowie Messtechnik als Grundlage jeder Beurteilung.
Entwickelt unsere Messsysteme und führt die schalltechnischen Messungen durch – von der Hardware bis zum fertigen Gutachten.
Verantwortet die Daten- und Signalverarbeitung – von der Aufbereitung der Messdaten bis zur Auswertung.
Wir sind bundesweit tätig, mit einem Schwerpunkt in Süddeutschland und Baden-Württemberg. Sie sehen hier exemplarisch eine Auswahl aus unserer gutachterlichen Praxis.
Für eine Holzachterbahn in einem deutschen Freizeitpark wurde eine schalltechnische Untersuchung zum Vergleich der Lärmemissionen zwischen dem originalen Schienensystem und einem neu verbauten Stahl-Schienenprofil durchgeführt. Mittels Referenz- und Nachmessungen wurden die maßgeblichen Schallemissionskenngrößen, eine Terzband-Frequenzanalyse sowie die Impulshaltigkeit der Zugvorbeifahrten vor und nach dem Umbau ermittelt und gegenübergestellt. Ergänzend erfolgte eine Bewertung der Schallausbreitung und Pegelabnahme mit zunehmender Entfernung zur Ableitung repräsentativer Pegelwerte.
Für einen geplanten Self-Service-Waschsalon im Erdgeschoss eines innerstädtischen Wohngebäudes wurde eine schalltechnische Immissionsprognose im Genehmigungsverfahren erstellt. Auf Basis der Schallleistungspegel der Geräte und der bauphysikalischen Gegebenheiten wurde nachgewiesen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der darüberliegenden Wohnung und an den Außen-Immissionsorten sicher eingehalten werden. Aus den Ergebnissen wurden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, darunter eine abgehängte Schallschutzdecke, dimensioniert.
Für ein Softwarebüro wurde eine schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm durchgeführt, nachdem in den Büroräumen ein tonales, als „Summen“ beschriebenes Geräusch wahrgenommen wurde, das von der dachseitigen Photovoltaikanlage mit Wechselrichter ausging. Da Anlage und schutzbedürftige Räume baulich verbunden sind, wurden die Innen-Immissionsrichtwerte nach Punkt 6.2 der TA Lärm zugrunde gelegt und durch Messungen überprüft. Ergänzend erfolgte eine Terzanalyse zur Bewertung der tieffrequenten Schalleinwirkungen und hervortretender Einzeltöne gemäß TA Lärm 7.3 in Verbindung mit DIN 45680.
Nach einer Nachbarschaftsbeschwerde forderte die Bauaufsichtsbehörde den Nachweis, dass zwei nachträglich am Giebel eines Wohnhauses installierte, nicht genehmigte Klimageräte die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Auf Grundlage der Herstellerkenndaten und der örtlichen Gegebenheiten wurden die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen schutzbedürftigen Immissionsorten auf dem Nachbargrundstück ermittelt und beurteilt. Die Untersuchung diente der fachlichen Klärung, ob von den Geräten unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen für die Nachbarschaft ausgehen.
Für eine Eigentumswohnung über einer Bar wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, nachdem insbesondere zur Nachtzeit tieffrequente Geräusche, Vibrationen und informationshaltige Anteile wie Musik und Stimmen als erheblich störend wahrgenommen wurden. Da Gaststätte und Wohnung baulich verbunden sind, wurden die Innenraumpegel messtechnisch erfasst und nach den Innen-Immissionsrichtwerten der TA Lärm Nr. 6.2 beurteilt. Ergänzend erfolgten die Bewertung der tieffrequenten Anteile nach DIN 45680, die Beurteilung der Spitzenpegel sowie eine Einschätzung zum baulichen Schallschutz nach DIN 4109.
Für ein Kulturzentrum mit innenliegendem Lautsprecher zur Übertragung von Gebeten wurde eine Geräuschmessung nach TA Lärm durchgeführt, um die Auswirkungen auf die umliegende Nachbarschaft zu bewerten. An mehreren repräsentativen Immissionsorten in der umgebenden Gemengelage mit schutzbedürftiger Wohnnutzung wurden Luftschallmessungen vorgenommen, für einen unzugänglichen Immissionsort mittels Ersatzmesspunkt. Die Untersuchung diente dem Nachweis, ob die Anlage bei typischer Nutzung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte einhält.
Unverbindlich – oder stellen Sie uns einfach alle Fragen, die Sie noch haben.
Wir nutzen zum Versand unserer Leihgeräte Mehrwegverpackungen – das spart gegenüber Einwegkartons 94 % Abfall und 76 % CO₂ (geprüft durch Ökopol).